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   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.1984 - 18 B 710/83   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.1984 - 18 B 710/83 (https://dejure.org/1984,8909)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.03.1984 - 18 B 710/83 (https://dejure.org/1984,8909)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. März 1984 - 18 B 710/83 (https://dejure.org/1984,8909)
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Wird zitiert von ...

  • VG Darmstadt, 28.09.2011 - 5 L 936/11

    Verlängerung des Aufenthaltsrechts eines türkischen Arbeitnehmers nach Beendigung

    Das vorläufige Aufenthaltsrecht nach § 21 Abs. 3 AuslG 1965 entstand lediglich dann nicht, wenn der Antrag missbräuchlich gestellt wurde, um die bevorstehende Aufenthaltsbeendigung abzuwenden (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 23.07.1982 - 17 B 756/82 -, NVwZ 1983, 431 [432]; Hamb. OVG, Beschl. v. 14.01.1985 - Bs V 273/84 -, InfAuslR 1985, 65 [66]) oder der Ausländer keinen gültigen Pass oder Passersatz besaß (Bay. VGH, Beschl. v. 10.11.1986 - 10 CS 86.00478 -, juris) oder wenn er ausgewiesen worden war (Hamb. OVG, Beschl. v. 06.11.1986 - Bs IV 509/86 - juris; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 01.03.1984 - 18 B 710/83 - DÖV 1984, 893 ).
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